Vortrag zum Datenschutz auf dem Bundesfachkongress des Deutschen Feuerwehrverbandes
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Rechtsanwältin Katharina Metz LL.M. hat am 13. September 2018 auf dem Bundesfachkongress des Deutschen Feuerwehrverbandes einen Vortrag zum
„Datenschutz in der Projekt- und Verbandsarbeit (DSGVO)“ gehalten.
Dabei ging es nicht nur um das Verständnis, was „personenbezogene Daten“ sind oder eine „Datenverarbeitung“ ausmacht, sondern vielmehr um die Frage was wirklich neu ist seit der Einführung der DSG-VO.
Was genau gehört in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten? Wie geht man mit Mitgliederlisten im Verein um? Braucht die Freiwillige Feuerwehr einen Datenschutzbeauftragten? Und wie steht es mit dem Veröffentlichen von Fotos von Veranstaltungen der Feuerwehr, wie dem Tag der offenen Tür.
Diese und viele andere Fragen wurden thematisiert und beantwortet und der ein oder andere Teilnehmer weiß nun ein bisschen besser, wo noch kleine oder größere „Hausaufgaben“ gemacht werden müssen.