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Vergaberecht

Struktur, Voraussicht und Sorgfalt von Beginn an

Die Kanzlei Jakoby Rechtsanwälte hat seit über 15 Jahren Auftraggeber insbesondere aus der Berliner Verwaltung im Vergaberecht beraten und begleitet. Die Anwälte haben zahlreiche Vergabefahren rechtlich konzipiert und bis zum Zuschlag begleitet, aber auch Unternehmen in Nachprüfungsverfahren oder bei der Angebotserstellung sowie im Compliance-Bereich sowohl zur Vorbeuge gegen Vergabevestöße als auch der Verfahrensweise nach erfolgten Vergabeverstößen beraten. Diese Erfahrung zahlt sich für unsere Mandanten aus.

Jeder Aspekt verdient höchste Aufmerksamkeit: ob es z.B. darum geht, die richtige Verfahrensart zu klären, Zuschlagskriterien zu erarbeiten oder die Verfahrensdurchführung zu unterstützen – dies alles muss achtsam und klug mit den Zielvorstellungen des Mandanten unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben abgestimmt werden. Dies gilt umso mehr seit am 18. April 2016 mit dem neuen GWB, den neuen Vergabeordnungen und der geänderten VOB/A EG die umfassendste Vergaberechtsreform seit 10 Jahren in Kraft getreten ist.

Von IT-Vergaben bis Bau-Vergaben

Individualsoftware, Standardsoftware oder Hardware nebst Pflege: Jakoby Rechtsanwälte unterstützen Sie – gerne auch präventiv – bei anspruchsvollen IT-Vergabe-Vorhaben bis hin zum EVB-IT-System-Vertrag. Unsere Anwälte sind aber auch im Sektorenbereich und Bauvergaberecht zu Hause. Auch hier gilt: Eine genaue Überprüfung aller Aspekte des Vergabeverfahrens von Beginn an ermöglicht einen störungsfreien Ablauf.

Unser Beratungsspektrum umfasst Beschaffungen vor allem aus folgenden Branchen:

Beraten und Begleiten bei Vergabeverfahren

Die Tätigkeit der Anwälte von Jakoby Rechtsanwälte umfasst je nach Vereinbarung auf Auftraggeberseite:

Unsere Tätigkeit umfasst je nach Vereinbarung auf Unternehmensseite:

Inhouseseminare und Vortragsveranstaltungen

Jakoby Rechtsanwälte führen Inhouseseminare sowie Vortragsveranstaltungen zu vergaberechtlichen Themenbereichen durch, bspw. zur Vergaberechtsreform 2016, zu aktueller Rechtsprechung, zur Fehlerprävention oder zu ausgewählten Themen aus der vergaberechtlichen Praxis oder aus dem IT-Vergabe-Bereich.