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WEG-Recht und Wohnungseigentum

Beurkundung, Beratung und Vertretung von Bauträgern, Investoren, Wohnungseigentümern, WEG

Die Kanzlei Jakoby Rechtsanwälte berät Projektentwickler und Bauträger im Bereich Wohnungsbau durch strategische und rechtliche Beratung von der Konzeption bis zur Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und vom Grundstückserwerb bis zum Verkauf der Wohnungen. Die Anwälte haben dabei alle Rechtsgebiete im Blick.

Jakoby Rechtsanwälte unterstützt auch bei Grundstücksteilungen, insbesondere bei der Projektumsetzung in Bauabschnitten, rechtlichen Erschließungskonzepten und Dienstbarkeiten, Nachbarvereinbarungen und Baulasten. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Jakoby Rechtsanwälte liegt auch in der vorausschauenden Vertragsgestaltung bei der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung. Hier legen wir ein besonderes Augenmerk auf klare Regelungen zur Kostenverteilung, um in der Nutzungsphase eine stabile Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern  sicher zustellen, die zugleich der Wohnungseigentümergemeinschaft die erforderlichen Handlungsspielräume für die Zukunft einräumt. Es ist uns ein Anliegen, die Verträge und grundstücksrechtlichen Aspekte insbesondere auch schon für die Abverkaufs- und Nutzungsphase vorausschauend und klar strukturiert zu gestalten. Ziel ist dabei für uns immer, dass die Abwicklung einschließlich Finanzierung verlässlich umsetzbar ist, zugleich aber eine möglichst einfache und faire Grundlage für die spätere Verwaltung und Abrechnung geschaffen wird.

Jakoby Rechtsanwälte beraten und vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) auch gegenüber Baufirmen zur Durchsetzung ihrer Rechte, wenn es um die Fertigstellung oder Mängelbeseitigung gegenüber Bauträgern geht oder um die Eigentumsübertragung trotz ausstehender Restarbeiten.

Seit vielen Jahren beraten Jakoby Rechtsanwälte Bauträger auch bei der Gestaltung von Bauträgerkaufverträgen und Kaufinteressenten bei der Überprüfung von Bauträgerkaufverträgen.

Im Notariat berät, beurkundet und gestaltet Herr Dr. Jakoby als Notar in diesem Bereich regelmäßig Teilungserklärungen mit Gemeinschaftsordnung, Dienstbarkeiten zur Sicherung der Erschließung und insbesondere Bauträgerkaufverträge.

Jakoby Rechtsanwälte ist im Bereich Bauträgerrecht und Bauträgerverträge vorwiegend beratend, aber auch prozessual tätig.

Ansprechpartner für diesen Bereich:

Dr. Markus Jakoby

Dr. Lotte Herwig

Dr. John Piotrowski