Baugemeinschafts-/ Baugruppenrecht
Beratung, Vertretung und Beurkundung für Baugemeinschaften, Baugruppen, Genossenschaften und deren Mitglieder
Dr. Lotte Herwig berät Baugruppen/Baugemeinschaften und Genossenschaften in allen Projektphasen von der Idee bis zum Einzug in Berlin und bundesweit.
Die Beratung beginnt häufig bereits bei der Wahl der Gesellschaftsform (z.B. GbR, KG oder Genossenschaft) oder betrifft den Grundstückskauf, die Schaffung von Baurecht für die Umnutzung von Gebäuden zu Wohnzwecken (Bebauungsplanänderung, Vorhaben- und Entwicklungsplan). Danach helfen wir bei der Auswahl von Architekten durch Wettbewerbe oder Ausschreibungen, bei der Erstellung und Verhandlung von Architektenverträgen, Projektsteuerungsverträgen und Verträgen mit den Bauunternehmern.
Gerade in Baugruppen und jungen Genossenschaften wollen wir dabei unterstützen, die vielfältigen und besonderen Ziele und Qualitäten der Gruppe in dem Projekt umzusetzen. Dabei ist uns stets besonders wichtig, Konflikte durch offene Kommunikation mit allen Beteiligten – also mit Bauherren, Auftragnehmern und Behörden – und durch eine individuelle und klare Vertragsstruktur von Anfang an zu vermeiden.
Als Notarin berät Dr. Lotte Herwig Baugemeinschaften, Baugruppen und Genossenschaften. Unsere Notare beurkunden neben dem Grundstückskauf durch die Baugemeinschaft, deren Satzungen und Gesellschaftsverträge auch Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen für Baugemeinschaften nach dem WEG für die Bildung von Wohneigentum, die spezifisch auf die Besonderheiten des jeweiligen Wohnprojekts zugeschnitten sind.
Ansprechpartnerin für diesen Bereich


