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Zuwendungsrecht

Jakoby Rechtsanwälte beraten im Zuwendungsrecht vergaberechtlich auch Zuwendungsempfänger bei der zuwendungskonformen Verwendung der Mittel und zur entsprechenden Nachweisführung.

Häufig besteht im Zuwendungsrecht gerade bei privaten Zuwendungsempfängern vergaberechtlicher Beratungsbedarf hinsichtlich der Einhaltung der Auflagen zum Zuwendungsbescheid. Bei der Verwendung der Fördermittel sind nämlich vergaberechtliche Standards zu beachten. Diese vergaberechtlichen Standards werden über allgemeine Nebenbestimmungen – die ANBest – vorgegeben, und können im Zuwendungsbescheid modifiziert sein. Besonders privaten Zuwendungsempfängern fehlt häufig das erforderliche vergaberechtliche Know-how, um die Vorgaben des Zuwendungsbescheids korrekt umzusetzen. Wegen der immer strengeren vergaberechtlichen Anforderungen, gerade auch an die Dokumentation der Vergaben und der Mittelverwendung, lohnt sich eine vergaberechtliche Beratung für die Zuwendungsempfänger, da bei einer Verletzung von Auflagen des Bescheids Rückforderungen drohen. Diese Rückforderungen können existenzbedrohend sein.

Prüfverfahren im Zuwendungsrecht

Auch noch im Stadium der Anhörung in Prüfverfahren durch Prüfinstanzen wie z.B. die Prüfbehörde oder den Bundesrechnungshof oder den Landesrechnungshof ist eine Rechtsberatung empfehlenswert. In diesem Stadium werden oft die Weichen dafür gestellt, ob die Prüfbehörde eine Rückforderung von Mitteln empfiehlt. Im Anhörungsverfahren können Rückforderungen durch transparente Aufbereitung und Beibringung von Informationen und Unterlagen und entsprechende Einlassungen oft noch vermieden werden.

Rückforderungsbescheid im Zuwendungsrecht

Sofern bereits ein Rückforderungsbescheid ergangen ist, besteht zügig Beratungsbedarf und Handlungsbedarf. Soll der Bescheid nicht bestandskräftig werden, müssen Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht fristgemäß erhoben werden. Jakoby Rechtsanwälte beraten zu den Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs und vertreten im Widerspruchs- und Klageverfahren.

 

Jakoby Rechtsanwälte bieten auf dem Gebiet des Zuwendungsrechts insbesondere folgende Tätigkeit an:

  • Vergaberechtliche Beratung für eine zuwendungsrechtskonforme Mittelverwendung, insbesondere zur Wahl und Durchführung des Vergabeverfahrens und zur Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • Beratung für die Anhörung im Prüfverfahren durch die Prüfinstanz
  • Beratung bei der Abwehr von Rückforderungsansprüchen
  • Vertretung in Widerspruchsverfahren
  • Vertretung im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht

 

Ansprechpartner für Zuwendungsrecht:

Dr. Lotte Herwig