World-Map-Jakoby-Rechtsanwaelte-Berlin
Home » Notar » Cross-Border

Cross-Border

Beraten, Gestalten, Beurkunden für Investoren und Unternehmen aus dem Ausland

Die Bearbeitung von rechtlichen Angelegenheiten mit internationalen Bezügen gehört zum täglichen Geschäft der Anwälte von Jakoby Rechtsanwälte. Alle Anwälte von Jakoby Rechtsanwälte verfügen über verhandlungssichere Englischkenntnisse. Das Erstellen englischsprachiger oder englisch-deutscher Dokumente sowie Mandantenkommunikation auf Englisch ist für uns deshalb selbstverständlich. Ferner verfügen die Anwälte von Jakoby Rechtsanwälte über französische, italienische und polnische Sprachkompetenzen.

Die Kanzlei Jakoby Rechtsanwälte ist Mitglied in dem internationalen Kanzleinetzwerk Legalink. Über unsere Partnerkanzleien haben wir bei Bedarf jederzeit Zugriff auf rechtlichen Input aus allen relevanten Rechtsordnungen der Welt.

Zu den regelmäßigen Cross Border-Tätigkeiten der Anwälte von Jakoby Rechtsanwälte gehört z.B.:

  • Beratung und Vertretung ausländischer Immobilieninvestoren beim Erwerb von Wohn- und Geschäftsimmobilien in Deutschland
  • Beratung und Vertretung ausländischer Unternehmen beim Eintritt in den deutschen Markt
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung ausländischer Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten mit deutschen Vertragspartnern
  • Erstellung von Konzepten zum internationalen Markenrechtsschutz
  • Unterstützung und Koordination bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus unserem internationalen Kanzleinetzwerk Legalink

Durch unsere persönlichen Werdegänge mit diversen Auslandsaufenthalten und unseren regelmäßigen beruflichen Austausch mit Anwaltskollegen auf der ganzen Welt verfügen wir nicht zuletzt auch über das interkulturelle Feingefühl, das nach unserer Erfahrung für erfolgreiche Lösungen in rechtlichen Cross Border-Angelegenheiten oftmals unabdingbar ist.

Dr. Markus Jakoby berät und beurkundet als Notar regelmäßig Verträge mit Auslandsbezug wie Deutsch-Englische Kaufverträge oder Beteiligungsverträge ausländischer Investmentgesellschaften.