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Dr. Markus Jakoby

Rechtsanwalt und Notar

Fachgebiete:

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  • Deutsch
  • Englisch

Kontaktdaten:

Tel: +49 (0)30. 88 03 20 – 0
Fax: +49 (0)30. 88 03 20 – 10

 

 

Dr. Markus Jakoby, geboren 1960 in Mainz, ist Gründer der Kanzlei Jakoby Rechtsanwälte. Er hat an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau studiert. Nach Abschluss des Studiums wurde er dort Assistent beim Institut für Deutsches und ausländisches Zivil- und Zivilprozessrecht am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dieter Leipold, wo er im Zivilprozessrecht promovierte und an verschiedenen Kommentaren und Veröffentlichungen mitwirkte. Nach dem Assessorexamen nahm Dr. Jakoby seine Tätigkeit als Rechtsanwalt 1990 in der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Pünder, Volhard, Weber & Axster (heute Clifford Chance) in Frankfurt a.M. auf, wo er eineinhalb Jahre mit Schwerpunkt im Immobilienrecht tätig war. Danach wechselte er in die Justiz nach Hannover und war dort vier Jahre als Richter tätig, was heute bei der Begleitung zivilprozessualer Mandate einen zusätzlichen Blickwinkel verschafft. Neben seiner Richtertätigkeit war Dr. Jakoby mehrere Jahre Lehrbeauftragter für Zivilrecht an der Universität Hannover. Im Jahre 1995 wechselte Dr. Jakoby zurück in die Anwaltschaft nach Berlin, arbeitete dort zwei Jahre bei Hölters & Elsing und war dann im Jahre 1997 einer der vier Gründungspartner der Kanzlei Velten Franz Mayer & Jakoby. Diese Vierersozietät wurde mit dem Ausscheiden von Dr. Mayer und Dr. Jakoby im Jahr 2000 beendet. Dr. Jakoby hat seine eigene Kanzlei bis Ende 2006 noch mit seinen bisherigen Düssdeldofer Partnern Velten und Franz als Bürogemeinschaft Velten Franz Jakoby geführt, seit dem 01. Januar 2007 firmiert die  Berliner Kanzlei als  Jakoby Rechtsanwälte.

Dr. Jakoby ist seit 2001 auch als Notar tätig. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen sowohl im Anwalts- als auch im sich stark ausweitenden notariellen Bereich im Immobilien- und Gesellschaftsrecht, und hier allgemein in der Gestaltung und Analyse komplexer Verträge.

BestLawyers weist Dr. Jakoby seit 2012 als einen der besten Rechtsanwälte in Deutschland aus, in seiner 14th edition 2023 in Kooperation mit dem Handelsblatt in zwei Kategorien Immobilienrecht (Real Estate Law) und Baurecht (Construction Law). Chambers Europe 2013 weist Dr. Jakoby als „Leading Lawyer“ im Bereich Construction aus. Seit dem Jahr 2015 ist Dr. Jakoby Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin.

Dr. Jakoby ist gefragter Referent insbesondere im Immobilienrecht. An Veröffentlichungen ist aktuell der Beitrag über das Deutsche Immobilienrecht im International Comparative Legal guide – Real estate 2023 zu nennen; weiter sind (siehe auch unten) aus dem Immobilien- und Vergaberecht das im Jahre 2019 in seiner dritten Auflage unter seiner Leitung erschienene Buch Guidelines for Investments in Real Estate 2019 und das zuletzt bei West Law von Thomson Reuters erschienene Buch Public Procurement Law – An international Overview zu nennen.

Seit dem Jahr 2000 ist Dr. Jakoby mit seiner Kanzlei Mitglied des auf allen fünf Kontinenten tätigen internationalen Rechtsanwaltsnetzwerks Legalink (www.legalink.ch), was seine internationale Tätigkeit sehr befördert hat. Im Jahr 2009 wurde er in dessen Führungsgremium (Committee) gewählt und war darin sechs Jahre tätig, zuletzt zwei Jahre als dessen Vorsitzender (Chair). Im Mai 2015 war die Kanzlei Jakoby Rechtsanwälte Gastgeber der Frühjahrskonferenz des Rechtsanwaltsnetzwerks Legalink in Berlin, die im Hotel de Rome stattfand. Dr. Jakoby ist auch weiterhin einer der beiden Leiter der Practice Group „Public Procurement Law, Real Estate, Project Finance and Construction“ dieses internationalen Rechtsanwaltsnetzwerks Legalink.

 

Veröffentlichungen:

  • Übersicht über das Deutsche Immobilienrecht im International Comparative Legal guide – Real estate 2023 https://iclg.com/practice-areas/real-estate-laws-and-regulations/germany
  • Organisator und Mitautor des Buchs Guidelines für Investments in Real Estate 2019
  • Mitautor Handbuch für Rechtsanwaltsfachangestellte 2019
  • „Vergaberechtliche Aspekte“, Beitrag in Wessing/Dann, Deutsch-Amerikanische Korruptionsverfahren, 2013, S. 501 ff.
  • Organisator und Mitautor des Buchs Guidelines for Investements in Commercial Real Estate, 2012
  • Mitautor im „Handbuch für Rechtsanwaltsfachangestellte“, 20. Auflage 2012
  • Organisator und Mitautor des Buchs Public Procurement Law – An International Overview, West Law 2011
  • Mitautor im „Handbuch für die Grundstückspraxis“, 2. Auflage 2005
  • Mitautor (bis 2. Auflage 2003) im ZAP-Arbeitsbuch Praxis des Familienrechts (insbesondere zu vormundschaffsrechtlichen Genehmigungserfordernissen bei Grundstücks- und gesellschaftsrechtlichen Verträgen)
  • „Zur Abgrenzung der Handschenkung vom Schenkungsversprechen im Grundstücksrecht“, in: Der Rechtspfleger 1994, 49
  • „Das Handwerkszeug für die juristische Fallbearbeitung“, in: Rechtspfleger Studienhefte 1993, 164
  • „Zulässigkeit von Anordnungen gem. § 132 Abs. 1 StPO gegen im Ausland befindliche Beschuldigte“, in: Strafverteidiger 1993, 448
  • „Das Verhältnis der Abänderungsklage gem. § 323 ZPO zur Vollstreckungsgegenklage gem. § 767 ZPO“, Duncker & Humblodt Band 100, 1991

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