Dr. Lotte Herwig
Rechtsanwältin und Notarin
Fachgebiete:
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Italienisch
Kontaktdaten:
Tel: +49 (0)30. 88 03 20 – 0
Fax: +49 (0)30. 88 03 20 – 10
Dr. Lotte Herwig ist Rechtsanwältin und Notarin und Partnerin der Kanzlei Jakoby Rechtsanwälte.
Dr. Herwig ist langjährige Spezialistin im projektbegleitenden Immobilien- und Baurecht sowie im Vergaberecht.
Dr. Herwig ist gefragte Beraterin und Rechtsanwältin bei Wohnungseigentümergemeinschaften, insbesondere bei Bauträgern sowie bei Baugruppen, Baugemeinschaften und Genossenschaften. Ihre erfolgreiche Expertise reicht von der Gründung der Projektgesellschaft, über den Grundstückserwerb bis zur Grundstücksaufteilung und umfasst sämtliche rechtlichen Aspekte der baubegleitenden Beratung insbesondere von größeren Wohnungsbauprojekten. Hier hat Dr. Herwig stets die spätere Nutzungsphase im Blick. Sie berät außerdem zu allen rechtlichen Fragen bei der Projektumsetzung vom Bebauungsplanverfahren bis zu Baumängeln und hat umfangreiche Erfahrung im Architektenrecht und Ingenieurrecht.
Als Notarin berät und beurkundet Dr. Herwig in allen notariellen Bereichen, aber aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Immobilienrecht insbesondere in diesem Bereich, so bei Teilungserklärungen mit Gemeinschaftsordnungen, Dienstbarkeiten, Grundstücksaufteilungen und Bauträgerkaufverträgen, Wohnungseigentümerkaufverträgen und Schenkungen von Wohnungen.
Vortragstätigkeit:
Frau Dr. Herwig hält regelmäßig Vorträge u.a. beim Institut für Städtebau und -recht.
Veröffentlichungen:
- Zulässigkeit des Einsatzes biometrischer Verfahren durch öffentliche Stellen, Duncker & Humblot, 2006.
- Mitautorin in “Public Procurement Law – An International Overview”, West Law 2011.
- Aufsatz “GmbH & Co KG versus GbR” in Stiftung Trias (Hrsg.) “Die KG als Rechtsform für Wohnprojekte”, 2014.
- Aufsatz „Rechtsformen für Baugruppen und gemeinschaftliches Wohnen“ in Dr. Anette Becker (Hrsg.) „Bauen und Wohnen in Gemeinschaft“, 2015.
- Zur Substantiierungslast des Bieters, Preis als alleiniges Zuschlagskriterium und Reichweite des Bestimmungsrecht (VK Niedersachsen, Beschl. v. 12.06.2015 – VgK-17/2015), Vergabeblog.de vom 06/09/2015, Nr. 23451
- Wann muss Parteivorbringen unberücksichtigt bleiben? (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.12.2015 – VII-Verg 20/15), Vergabeblog.de vom 11/04/2016, Nr. 25362
- Rückfragen stellen mit System, in competition – Magazin für Architekten, Ingeniueure und Bauherren, Nr. 19.


