Deutsch-Amerikanische Korruptionsverfahren
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Wir möchten Sie darüber informieren, dass aktuell das von den Rechtsanwälten Wessing/Dann herausgegebene Buch „Deutsch-Amerikanische Korruptionsverfahren“ erschienen ist. In dem Buch werden von 11 Autoren, die jeweils ausgewiesene Fachleute in Ihrem Bereich sind, wichtige Aspekte und Auswirkungen grenzüberschreitender Korruptionsverfahren und insbesondere der grenzüberschreitenden Auswirkungen von in den USA eingeleiteten Korruptionsverfahren auf den deutschen Rechtsraum behandelt.
Dr. Jakoby ist einer der Autoren und hat in dem von ihm bearbeiteten Teil „Vergaberechtliche Aspekte“ (S. 501 ff.) herausgearbeitet, welche weitreichenden vergaberechtlichen Auswirkungen Korruptionsverfahren, die in den USA wegen Tätigkeiten geführt werden, die in einem Drittstaat, bspw. in Griechenland, begangen wurden, für die betroffenen Unternehmen in Deutschland haben können. Er zeigt auf, dass mit dem internationalen Auftritt von Unternehmen auch die internationalen Folgen von nie ganz sicher ausschließbaren korruptiven Verhaltensweisen von Einzelpersonen der Unternehmen im (In- und ) Ausland verbunden sind und hier erhebliche Risiken für die Unternehmen nicht nur in dem Land bestehen, in dem die Tat begangen wurde. Es besteht vielmehr in solchen Situationen nicht selten die Gefahr, dass insbesondere über den „langen Arm“ der amerikanischen Justizbehörden in Drittstaaten begangene Korruptionstaten in den USA abgeurteilt werden und dies dann wiederum auch erhebliche negative vergaberechtliche Konsequenzen für die Anstellungsunternehmen der Täter in Deutschland und anderen Ländern haben kann. Dies geht im „worst case“ bis hin zu längeren Vergabesperren für die Unternehmen, deren Mitarbeiter die Taten tatsächlich begangen haben. Deswegen rät Dr. Jakoby international aufgestellten Unternehmen neben präventiven Maßnahmen zur möglichsst weitgehenden Verhinderung solcher Situationen zusätzlich auch die konkrete Erarbeitung von „Notfallplänen“ und Zusammenstellung von „Notfallteams“, anhand derer und mit Hilfe derer sich die Unternehmen professionell auf derartige Situationen für den Fall der Fälle vorbereiten sollten, um im Ernstfall zumindest gut gerüstet zu sein, um schnell und richtig mit seinen Beratern auf eine Schadensminimierung hinzuwirken und die richtige Kommunikation sicherzustellen.
Dr. Jakoby und die Kanzlei Jakoby Rechtsanwälte beraten in diesem Tätigkeitsfeld an der Schnittstelle Compliance/Vergaberecht und führen auch entsprechende workshops/Schulungsmaßnahmen für Unternehmen durch. Bei Interesse können Sie sich jederzeit an Dr. Jakoby wenden.