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DigiNetzG – Ein Erfolgsmodell?

Jakoby Rechtsanwälte
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Rechtsunsicherheiten bei den Versorgern

Das DigiNetzG („Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze“) ist nun seit November 2016 verkündet und in Kraft. Bereits im Gesetzgebungsverfahren gab es diverse Kritik am DigiNetzG. Inzwischen ist es ziemlich still darum geworden. Zeit für einen ersten Rückblick:

Der Grundgedanke, d.h. das Ziel die digitalen Hochgeschwindigkeitsnetze aus- und aufzubauen und dabei die Planung von Baumaßnahmen in diesem Zusammenhang zu koordinieren, ist in jeder Hinsicht positiv zu bewerten. Allerdings gibt es Schwächen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie (Richtlinie 2014/61/EU) und es fehlen eindeutige Regelungen zum Übergang der bisherigen Gesetzeslage zur heutigen.

Zudem ist das Gesetz an vielen Stellen ein wenig zu „schwarz/weiß“ formuliert und ungenau, was für die Versorger auf beiden Seiten und Straßenbauverwaltungen erhebliche Rechtsunsicherheit bedeutet:

  • Die Pflicht zur Mitverlegung von Glasfaserleitungen oder Leerrohrsystemen bei Neubaumaßnahmen ist zu pauschal. Eindeutige Angaben fehlen.
  • Die Ausnahmetatbestände bzw. Versagungsgründe hinsichtlich der Mitnutzungsansprüche sind zu eng gefasst.
  • Das Gesetz berücksichtigt weder bestehende Verträge, freiwillige Kooperationen oder Open-Access-Modelle, die nun durch das Gesetz zumindest erschwert werden.
  • Auch steht das Gesetz einer vergaberechtlichen Praxis einzelner Versorgungsnetzbetreiber entgegen.

Das Gesetz soll das Ziel – den Ausbau der Netze – um jeden Preis erreichen. Deshalb werden in Abweichung der Allgemeinen Technischen Bestimmungen für die Mitbenutzung von Straßen durch Leitungen und Telekommunikationslinien („ATB“) geringere Verlegetiefen durch Micro- oder Minitrenching zugelassen und die Ansprüche auf weitere Versorgungsnetze, d.h. auch Gas, Wasser, Elektrizität und Fernwärme ausgedehnt. Ob dies auf lange Sicht sinnvoll und zielführend ist, ist fraglich.

Hinsichtlich des Nutzungsentgelts gibt es keine konkreten Vorgaben. Hier ist abzuwarten, ob die Bundesnetzagentur darauf achten wird, dass im Ergebnis ein ausreichend hohes Mitnutzungsentgelt zu zahlen ist. Weiter bleibt zu hoffen, dass die Bundesnetzagentur zurückhaltend mit Auskunftsansprüchen im Wege der Mitnutzungsansprüche, aber auch insgesamt vorsichtig mit den Daten des Infrastrukturatlas umgeht, denn eine zu große Transparenz über mitnutzbare Infrastrukturen ist in der heutigen Zeit nicht immer von Vorteil.

Es wird sich in den nächsten Monaten zeigen, inwieweit das DigiNetzG Deutschland tatsächlich fit für die Gigabit-Gesellschaft macht.