Gesetzenwurf der Bundesregierung zur Erbschaftssteuerreform
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Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer und Bewertungsrecht beschlossen und am 21. November 2007 an die Länder versandt. Der Gesetzenwurf, den wir hier nach Massgabe der Veröffentlichung durch das Bundesfinansministerium zum download bereit gestellt haben, sieht unter anderem ein Wahlrecht zwischen dem alten und dem neuen Erbrecht für den Zeitraum rückwirkend vom 01. Januar 2007 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vor, das bis Mitte des Jahres 2008 erwartet wird. Es sollte also im Einzelfall aktuell überprüft werden, ob von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht werden soll und kann. Für Rückfragen hierzu und zu erbrechtlichen Gestaltungsfragen überhaupt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. < gesetzentwurf.pdf >