Ab 01.06.2022 besteht für öffentliche Auftraggeber sowie Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber in Vergabeverfahren ab bestimmten Auftragswerten die Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters. Über das das beim Bundeskartellamt eingerichtete bundesweite Wettbewerbsregister ist es öffentlichen Auftraggebern möglich, Informationen über Bewerber elektronisch abzufragen. Für die Abfrage des Wettbewerbsregisters müssen sich die öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber zuvor beim Bundeskartellamt registrieren lassen. Sofern noch nicht erfolgt, empfehlen wir Auftraggebern und Konzessionsgebern, sich umgehend zu registrieren.
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist tatsächlich veröffentlicht und wird die VOL/A 2009 für sämtliche unterschwellige Vergaben ersetzen. Noch gilt sie aber im Bund oder z.B. in Berlin nicht.
Die UVgO wurde am 07. Februar 2017 im Bundesanzeiger (BAnz AT 07.02.2017 B1) veröffentlicht und damit die umfassende Vergaberechtsreform des letzten Jahres für den Unterschwellenbereich fortgeführt. Sie ersetzt den bisher geltenden 1. Abschnitt der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) vom 20. November 2009.
Durch die Bekanntmachung im Bundesanzeiger tritt die UVgO jedoch noch nicht in Kraft. Dafür ist erst noch erforderlich, dass ein Anwendungsbefehl in Form eines Neuerlasses der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Bundeshaushaltsordnung bzw. der jeweiligen Landeshaushaltsordnungen (oder Landesvergabegesetzen) erlassen wird. In Berlin betrifft dies die Ausführungsvorschriften zu § 55 der Berliner Landeshaushaltsordnung (Bln LHO). Wann und inwieweit dies in Berlin erfolgen wird, ist noch offen.
Erst danach gelten die Vorschriften der UVgO für die Vergabe von Liefer-und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (EU – Schwellenwerte).
Die UVgO orientiert sich strukturell stärker als bisher an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere der Vergabeverordnung vom April 2016.
Nähere Informationen und den Verlauf des Gesetzgebungsvorhabens finden Sie auf der Homepage des BMWI.
Nach Inkrafttretung der UVgO in Berlin finden Sie an gleicher Stelle eine Darstellung der Veränderungen bei der Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Das Land Berlin hat unter großer Beachtung durch die Öffentlichkeit und vergaberechtlich begleitet von Jakoby Rechtsanwälte das Schulessen der Berliner Grundschüler neu ausgeschrieben. Erstmals wurden die Offenen Verfahren durch die einzelnen Bezirke berlinweit zeitlich parallel und fast durchgehend nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Dies gelang, indem unter Federführung der Senatsverwaltung und unter Beteiligung der Bezirke eine Musterausschreibungsunterlage erarbeitet wurde, auf deren Basis dann die Vergabeverfahren durch die Bezirke durchgeführt wurden. Vergaberechtlich besonders beachtenswert war u.a., dass ein reiner Qualitätswettbewerb stattfand, da den Bietern ein Festpreis vorgegeben wurde. Vergaberechtlich herausfordernd waren neben anderen Aspekten insbesondere die zeitliche Parallelität der zwölf europaweiten Vergabeverfahren mit insgesamt weit über 400 Losen sowie die in § 76 Berliner Schulgesetz vorgegebene Beteiligung der Schulen an der Entscheidung über die Auswahl des Essensanbieters. Außerdem wurden differenzierte Zuschlagskriterien und Unterkriterien für die Bieter transparent herausgearbeitet. Dabei wurde zur Steigerung der Essensqualität der Berliner Grundschüler für sämtliche Lose je eine Testverkostung zur sensorischen Qualitätsbewertung durchgeführt, deren Ergebnis wesentlich in die Bewertung einfloss. Darüber hinaus wurden das Umsetzungskonzept der Bieter, die maximalen Warmhaltezeiten und die Höhe des Bioanteils bewertet. Durchgängig wurden zur Qualitätssteigerung die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung) eingeführt. Wir freuen uns, dass Jakoby Rechtsanwälte dieses spannende Verfahren der Musterausschreibung für das Schulessen begleiten und dadurch zum Erfolg dieses beachtenswerten Projekts mit bundesweitem Pilotcharakter beitragen durfte. Das Vergabeverfahren wurde von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jakoby und Frau Rechtsanwältin Prasser betreut.