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Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes am 17. Juni 2012 in Kraft getreten

Wir hatten bereits berichtet, dass das Berliner Abgeordnetenhaus in seiner Sitzung vom 24. Mai 2012 die Änderung des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 23.07.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert durch Art. II des Neunten Gesetzes zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes vom 18.11.2010 (GVBl. S. 502) geändert hat.  Wie mitgeteilt verfolgt die gesetzliche Änderung zwei Hauptziele: Zum einen wurde Im Interesse des Bürokratieabbaus und zur Stärkung von Kleinunternehmen und dem Mittelstand vorgesehen, dass Dokumentations- und Nachweispflichten, aber auch Umweltaspekte erst ab einem Vergabewert von EUR 10.000,00 gelten. Diese Anhebung des Schwellenwertes wird zugleich auch die öffentlichen Auftraggeber entlasten. Zum anderen ist die politisch und auch rechtlich umstrittene Erhöhung des Mindestlohns von bislang EUR 7,50 auf EUR 8,50 erfolgt; hier verbleibt es auch bei der bisherigen Untergrenze von EUR 500,00, ab der die Vorgabe für den Mindestlohn greift.

Das Gesetz ist nunmehr am gestrigen Tag, dem 17. Juni 2012 in Kraft getreten (Gesetz und Verordnungsblat vom 16.06.2012, S. 159). Bei Fragen zu Einzelaspekten des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes und dessen Änderungen steht Ihnen das Team von Jakoby Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.