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WEG-Recht – Stimmrecht bei eigenmächtiger Teilung von Wohneigentum

Mit seiner Entscheidung vom 27. April 2012 hat der BGH ( V ZR 211/11) sich erneut mit einer für die Praxis sehr relevanten Frage bei Wohnungseigentümergemeinschaften beschäftigt und seine Entscheidung von 1978 (BGHZ 73, 150 ff.) bestätigt. Danach mag zwar „aus eins mach zwei“ durch eigenmächtige Teilung für das Wohneigentum gelten, nicht aber für das gesetzlich vorgesehene Pro-Kopf-Stimmrecht des Eigentümers in der WEG-Versammlung. Dies gilt nach dem BGH insbesondere auch dann nicht, wenn der teilende Eigentümer an zwei verschiedene Dritte veräußert und die Veräußerungen jeweils mit Zustimmung des Verwalters erfolgt sind. (mehr …)