Vergaben unter Schwellenwert – Gilt Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bald auch in Berlin
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist tatsächlich veröffentlicht und wird die VOL/A 2009 für sämtliche unterschwellige Vergaben ersetzen. Noch gilt sie aber im Bund oder z.B. in Berlin nicht.
Die UVgO wurde am 07. Februar 2017 im Bundesanzeiger (BAnz AT 07.02.2017 B1) veröffentlicht und damit die umfassende Vergaberechtsreform des letzten Jahres für den Unterschwellenbereich fortgeführt. Sie ersetzt den bisher geltenden 1. Abschnitt der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) vom 20. November 2009.
Durch die Bekanntmachung im Bundesanzeiger tritt die UVgO jedoch noch nicht in Kraft. Dafür ist erst noch erforderlich, dass ein Anwendungsbefehl in Form eines Neuerlasses der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Bundeshaushaltsordnung bzw. der jeweiligen Landeshaushaltsordnungen (oder Landesvergabegesetzen) erlassen wird. In Berlin betrifft dies die Ausführungsvorschriften zu § 55 der Berliner Landeshaushaltsordnung (Bln LHO). Wann und inwieweit dies in Berlin erfolgen wird, ist noch offen.
Erst danach gelten die Vorschriften der UVgO für die Vergabe von Liefer-und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (EU – Schwellenwerte).
Die UVgO orientiert sich strukturell stärker als bisher an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere der Vergabeverordnung vom April 2016.
Nähere Informationen und den Verlauf des Gesetzgebungsvorhabens finden Sie auf der Homepage des BMWI.
Nach Inkrafttretung der UVgO in Berlin finden Sie an gleicher Stelle eine Darstellung der Veränderungen bei der Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.