Änderung des Berliner Vergabegesetzes
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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung vom 24. Mai 2012 die Änderung des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 23.07.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert durch Art. II des Neunten Gesetzes zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes vom 18.11.2010 (GVBl. S. 502) geändert. Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Herrn Wowereit, in Kraft. Zwei Hauptziele verfolgt die gesetzliche Änderung: Zum einen wurde Im Interesse des Bürokratieabbaus und zur Stärkung von Kleinunternehmen und dem Mittelstand vorgesehen, dass Dokumentations- und Nachweispflichten, aber auch Umweltaspekte erst ab einem Vergabewert von EUR 10.000,00 gelten. Diese Anhebung des Schwellenwertes wird zugleich auch die öffentlichen Auftraggeber entlasten. Zum anderen ist die politisch und auch rechtlich umstrittene Erhöhung des Mindestlohns von bislang EUR 7,50 auf EUR 8,50 erfolgt; hier verbleibt es auch bei der bisherigen Untergrenze von EUR 500,00, ab der die Vorgabe für den Mindestlohn greift. Bei Fragen zu Einzelaspeken des Berliner Vergabegesetzes und dessen Änderungen steht das Team von Jakoby Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.