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Änderung des Vergaberechts im Sicherheits- und Verteidigungsbereich

Dr. Markus Jakoby
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Am 14. 12.2011 ist das „Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit“ in Deutschland in Kraft getreten (BGBL. 2011, Teil 1, Nr. 64, 2570 ff). Damit wurde die EU-Richtlinie 2009/81/EG umgesetzt. Damit wird auf europäischer Ebene das Ziel verfolgt, nun auch in diesem wirtschaftlich sehr  wichtigen Segment einen Markt und Wettbewerb in der EU einzuführen, um dabei zu helfen, eine europäische rüstungstechnologische und -industrielle Basis zu entwicklen, die weltweit wettbewerbsfähig ist. Die neuen Regelungen wurden im wesentlich in das GWB in §§ 97 ff. eingefügt, von Bedeutung insbesondere §§ 99 Abs. 7 bis 9 und die Ausnahmetatbestände in §§ 100, 100a, 100b und 100c GWB. Weiter gibt es nun auch eine neuen Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).