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Berliner Mietspiegel 2013

Christoph Michelsburg
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Wir möchten Sie noch auf den neuen Berliner Mietspiegel hinweisen, welcher am 23. Mai 2013 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt veröffentlicht wurde.

Den neuen Berliner Mietspiegel 2013 können Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt herunterladen. Bemerkenswert ist, dass jedenfalls nach Maßgabe der bisherigen offiziellen Pressemeldungen die Vergleichsmieten nicht so stark gestiegen sein sollen, wie dies zunächst aufgrund der bisherigen Meldungen in der Fachpresse betreffend die stetig steigenden Mieten in Berlin zu erwarten gewesen wäre. Wir enthalten uns hier der Bewertung, ob der Berliner Mietspiegel tatsächlich ein realistisches Bild der ortsüblichen Vergleichsmiete abbildet. Aus juristischer Sicht ist aber darauf hinzuweisen, dass der Berliner Mietspiegel als „qualifizierter“ nach einer Entscheidung des BGH vom 21. November 2012 (Az. VIII ZR 46/12) in der Praxis hinterfragt werden kann: Grundsätzlich hat nach dieser Entscheidung des BGH diejenige Partei, die sich auf einen Mietspiegel beruft, zu beweisen, dass es sich um einen „nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellten Mietspiegel“ handelt, wenn dies substantiiert bestritten wurde. Im konkreten Fall hatte ein Vermieter einer Wohnung in der Berliner Torstraße die Einordnung der Wohnlage in die Kategorie „einfach“ bezweifelt und die Richtigkeit und Repräsentativität des dieser Einordnung zugrundeliegenden Datenmaterials substantiiert bestritten. Hierdurch sah sich der BGH veranlasst an das Landgericht zurückzuverweisen, welches nun Sachverständigenbeweis über die Eigenschaft „qualifiziert“ des Berliner Mietspiegels erheben muss. Wir werden weiter beobachten und Sie auf dem Laufenden halten.