Vorträge zu “Milieuschutzsatzungen in Berlin”
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Im September und Dezember 2014 hat Frau Dr. Herwig hat bei Veranstaltungen des Instituts für Städtebau in Berlin Vorträge zum Thema “Milieuschutzssatzungen in Berlin” gehalten. Darin hat sie zunächst die rechtlichen Grundlagen für soziale Erhaltungsverordnungen, den sogenannten Milieuschutzsatzungen nach § 172 Abs. 4 BauGB, und die Voraussetzungen für die Festsetzung einer solchen Satzung dargestellt und dann verschiedene Beispiele von Milieuschutzsatzungen in Berlin vorgestellt. Außerdem hat Frau Dr. Herwig an Fallbeispielen aus der Beratungspraxis erläutert, welche Auswirkungen eine Milieuschutzsatzung in der Praxis haben kann. Insbesondere ging es hierbei um die rechtlichen Beschränkungen, die sich in einem Milieuschutzgebiet bei der Umsetzung eines Bauvorhabens für Investoren, Projektentwickler, Bauträger oder Erwerber von Eigentumswohnungen ergeben. Da verschiedene Vertreter der Berliner Bezirke anwesend waren, entstand eine sehr interessante Diskussion zu den städtebaulichen Anforderungen zum Erlass einer Milieuschutzsatzungen.