Architektenrecht Ingenieurrecht
Beratung und Vertretung für Architeken, Ingenieure, Investoren, Bauherren – HOAI
Die Honorarordnung für Architekten (HOAI) ist bindendes Preisrecht. Jakoby Rechtsanwälte hilft Architekten, Planern, Ingenieuren oder Bauherren und Investoren bei der Vertragsgestaltung und Verhandlung. Gerade bei größeren Bauprojekten ist ein schriftlicher Architektenvertrag oder Ingenieurvertrag unverzichtbar. Dabei ist es wichtig, genau zu wissen, an welcher Stelle die HOAI die entscheidenden Spielräume erlaubt, mit denen Planungsrisiken und Konflikte von Anfang an rechtssicher geregelt werden können.
Jakoby Rechtsanwälte helfen bei der Lösung späterer Konflikte zwischen Architekten oder Ingenieuren und Bauherren. Durch die kooperative und offene Verhandlungsweise von Jakoby Rechtsanwälte haben wir zahlreiche Konflikte erfolgreich lösen können.
Jakoby Rechtsanwälte berät und vertritt Sie aber auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von nachträglichen Honoraransprüchen nach der HOAI.
Die Anwälte von Jakoby Rechtsanwälte beraten öffentliche Auftraggeber ebenso wie Architekten und Ingenieure als Bieter in Wettbewerbsverfahren und zu Fragen durch die Neuregelungen in der Vergabeverordnung (VgV) und dem GWB.
Ansprechpartner zu diesem Bereich: