Baugemeinschafts-/ Baugruppenrecht
Beratung, Vertretung und Beurkundung für Baugemeinschaften, Baugruppen, Genossenschaften und deren Mitglieder
Jakoby Rechtsanwälte berät Baugruppen/Baugemeinschaften und junge Genossenschaften in allen Projektphasen von der Idee bis zum Einzug in Berlin und bundesweit.
Die Beratung beginnt häufig bereits bei der Wahl der Gesellschaftsform (z.B. GbR, KG oder Genossenschaft) oder betrifft den Grundstückskauf, die Schaffung von Baurecht für die Umnutzung von Gebäuden zu Wohnzwecken (Bebauungsplanänderung, Vorhaben- und Entwicklungsplan). Danach helfen wir bei der Auswahl von Architekten durch Wettbewerbe oder Ausschreibungen, bei der Erstellung und Verhandlung von Architektenverträgen, Projektsteuerungsverträgen und Verträgen mit den Bauunternehmern.
Gerade in Baugruppen und jungen Genossenschaften wollen wir dabei unterstützen, die vielfältigen und besonderen Ziele und Qualitäten der Gruppe in dem Projekt umzusetzen. Dabei ist uns stets besonders wichtig, Konflikte durch offene Kommunikation mit allen Beteiligten – also mit Bauherren, Auftragnehmern und Behörden – und durch eine individuelle und klare Vertragsstruktur von Anfang an zu vermeiden.
Dr. Lotte Herwig berät seit vielen Jahren große und kleine Baugruppen bzw. Baugemeinschaften und junge Genossenschaften. Notar Dr. Markus Jakoby beurkundet für Baugruppen und Baugemeinschaften neben Grundstückskäufen, Satzungen und Gesellschaftsverträgen auch Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen nach dem WEG für die Bildung von Wohneigentum.
Ansprechpartnerin für diesen Bereich