Bauträgerrecht
Beratung und Vertretung von Bauträgern, Wohnungseigentümern, werdenden WEGs
Die Kanzlei Jakoby Rechtsanwälte berät und vertritt Bauträger über alle Projektphasen vom Grundstückserwerb bis zum Verkauf der Wohnungen. Jakoby Rechtsanwälte unterstützt auch bei Grundstücksteilungen, rechtlichen Erschließungskonzepten und Dienstbarkeiten, Nachbarvereinbarungen und Baulasten bis hin zur Aufteilung in Wohneigentum umfassend in Berlin und deutschlandweit in deutscher sowie in englischer Sprache.
Es ist uns ein Anliegen, die Verträge und grundstücksrechtlichen Aspekte – gerade auch mit Blick auf die Abverkaufs- und Nutzungsphase – vorausschauend und klar strukturiert zu gestalten. Ziel ist dabei für uns immer, dass die Abwicklung einschließlich Finanzierung verlässlich umsetzbar ist, zugleich aber eine möglichst einfache und faire Grundlage für die spätere Verwaltung und Abrechnung geschaffen wird.
Seit vielen Jahren beraten Jakoby Rechtsanwälte Bauträger gerade auch bei der Gestaltung von Bauträgerkaufverträgen und Kaufinteressenten bei der Überprüfung von Bauträgerkaufverträgen.
Im Notariat berät, beurkundet und gestaltet Herr Dr. Jakoby als Notar in diesem Bereich regelmäßig Teilungserklärungen mit Gemeinschaftsordnung, Dienstbarkeiten zur Sicherung der Erschließung und insbesondere Bauträgerkaufverträge.
Künftige Eigentümer und die werdende WEG beraten und vertreten Jakoby Rechtsanwälte bei der Durchsetzung ihrer Rechte – auch prozessual -, wenn es um die Fertigstellung oder Mängelbeseitigung gegenüber Bauträgern geht.
Jakoby Rechtsanwälte sind im Bereich Bauträgerrecht und Bauträgerverträge vorwiegend beratend, aber auch prozessual tätig.
Ansprechpartner für diesen Bereich: