Milieuschutz in Mitte – eine Aufhebung und fünf neue soziale Erhaltungsverordnungen
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Der Bezirk Berlin Mitte hat nach umfassenden Untersuchungen die Milieuschutzsatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die „Oranienburger Vorstadt“ aufgehoben (GVBl v. 24.05.2016, S. 266) und für fünf Gebiete in Wedding und Tiergarten erstmalig soziale Erhaltungsverordnungen erlassen (näheres dazu auf http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/staedtebaufoerderung/erhaltungsgebiete/).
Hintergrund für die Aufhebung war, dass bereits ein großer Teil der Wohnungen Eigentumswohnungen sind – mit steigender Tendenz – und in dem Gebiet überwiegend einkommensstarke Haushalte vorzufinden seien (näheres dazu auf http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/staedtebaufoerderung/erhaltungsgebiete/ und in dem dort abrufbaren Gutachten von LPG Landesweite Planungsgesellschaft mbH vom 04.02.2016). Der für ein soziales Erhaltungsgebiet geforderte Aufwertungsdruck und Verdrängungspotential ist also nicht mehr gegeben.