Bereits im Januar hatte der Berliner Senat angekündigt, eine Verordnung zur Genehmigung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einführendie Voraussetzungen einzuführen. Nun hat der Senat laut seiner Presseerklärung vom 3. März 2015 die Ankündigung umgesetzt und eine solche Umwandlungsverordnung erlassen (Quelle). Die Veröffentlichung steht noch aus. (mehr …)
In Berlin gibt es in zahlreichen beliebten Wohnbezirken Erhaltungsordnungen gemäß § 172 Abs. 1 Nr. BauGB. Ziel einer solchen Verordnung ist es, die Bevölkerungsstruktur zu erhalten und die Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Danach sind in den meisten Berliner Bezirken, so auch in Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow, der nachträgliche Einbau von zusätzlichen Haltestellen bei Aufzügen nach Milieuschutz nicht genehmigungsfähig. Diese Frage stellte sich häufig, da nach den Erhaltungsverordnungen lediglich der Einbau eines Aufzugs für den 5. Stock zulässig war, nicht jedoch der Einbau von früheren Zwischenhalten. Wir hatten am 21. Mai 2012 berichtet, dass das Verwaltungsgericht Berlin dieser Beschränkung eine Absage erteilt hatte und auch die Zwischenhalte für genehmigungsfähig angesehen hat. Diese Entscheidung hat nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit seiner Entscheidung vom 31. Mai 2012 (Az OVG 10 B 9.11) ausdrücklich bestätigt. (mehr …)
Das Kammergericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 22.05.2012 (Az 1 W 163/11)
festgehalten, welche Nachweise eine ausländische juristische Person beim Grundbuchamt vorlegen muss, um als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden. (mehr …)
Mit seiner Entscheidung vom 27. April 2012 hat der BGH ( V ZR 211/11) sich erneut mit einer für die Praxis sehr relevanten Frage bei Wohnungseigentümergemeinschaften beschäftigt und seine Entscheidung von 1978 (BGHZ 73, 150 ff.) bestätigt. Danach mag zwar „aus eins mach zwei“ durch eigenmächtige Teilung für das Wohneigentum gelten, nicht aber für das gesetzlich vorgesehene Pro-Kopf-Stimmrecht des Eigentümers in der WEG-Versammlung. Dies gilt nach dem BGH insbesondere auch dann nicht, wenn der teilende Eigentümer an zwei verschiedene Dritte veräußert und die Veräußerungen jeweils mit Zustimmung des Verwalters erfolgt sind. (mehr …)