Dr. Lotte Herwig
Rechtsanwältin und Notarin
Fachgebiete:
- Immobilienrecht
- Baurecht
- Architektenrecht / Ingenieurrecht
- Vergaberecht
- Gewerbliches Mietrecht
- Baugruppen / Genossenschaften
- Datenschutzrecht
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Italienisch
Kontaktdaten:
Tel: +49 (0)30. 88 03 20 – 0
Fax: +49 (0)30. 88 03 20 – 10
Dr. Lotte Herwig, geborene Meuth in Heidelberg, ist Partnerin der Kanzlei Jakoby Rechtsanwälte. Sie studierte an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg und an der Università Tor Vergata in Rom. Ihre Staatsexamen schloss sie mit Prädikat ab. Nach ihrem Assessorexamen promovierte sie im Verwaltungs- und Verfassungsrecht bei Prof. Schoch in Freiburg. Von 2004 bis 2007 war Dr. Herwig als Rechtsanwältin für Velten Franz Jakoby tätig, seit 2007 arbeitet sie als promovierte Rechtsanwältin bei Jakoby Rechtsanwälte in Berlin.
Dr. Herwig ist langjährige Spezialistin im projektbegleitenden Immobilien- und Baurecht sowie im Vergaberecht. Sie berät und vertritt die öffentliche Hand umfassend bei Vorbereitungen von Vergaben, Bekanntmachungen, Verfahrens- und Bieterfragen und bei Nachprüfungsverfahren.
Dr. Herwig ist gefragte Beraterin und Rechtsanwältin bei Wohnungseigentümergemeinschaften, insbesondere bei Bauträgern sowie bei Baugruppen, Baugemeinschaften und Genossenschaften. Ihre erfolgreiche Expertise reicht von der Gründung der Projektgesellschaft, über den Grundstückserwerb bis zur Grundstücksaufteilung und umfasst sämtliche rechtlichen Aspekte der baubegleitenden Beratung insbesondere von größeren Wohnungsbauprojekten. Hier hat Dr. Herwig stets die spätere Nutzungsphase im Blick. Sie berät außerdem zu allen rechtlichen Fragen bei der Projektumsetzung vom Bebauungsplanverfahren bis zu Baumängeln und hat umfangreiche Erfahrung im Architektenrecht und Ingenieurrecht. Dr. Herwig berät ihre Mandanten auch zu Standardmietverträgen oder Mietverträgen für Spezialimmobilien wie Hotelmietverträge oder Hotelpachtverträge.
Aufgrund ihrer Geschäftsführertätigkeit in der Am Urban Grundstücks GmbH & Co KG von 2008 bis 2010 bei der Umnutzung eines Krankenhauses zu 140 Wohneinheiten kennt sie die besonderen Anforderungen und internen Abläufe einer Projektgesellschaft gut.
Veröffentlichungen:
- Zulässigkeit des Einsatzes biometrischer Verfahren durch öffentliche Stellen, Duncker & Humblot, 2006.
- Mitautorin in “Public Procurement Law – An International Overview“, West Law 2011.
- Aufsatz „GmbH & Co KG versus GbR“ in Stiftung Trias (Hrsg.) „Die KG als Rechtsform für Wohnprojekte“, 2014.
- Aufsatz „Rechtsformen für Baugruppen und gemeinschaftliches Wohnen“ in Dr. Anette Becker (Hrsg.) „Bauen und Wohnen in Gemeinschaft“, 2015.
- Zur Substantiierungslast des Bieters, Preis als alleiniges Zuschlagskriterium und Reichweite des Bestimmungsrecht (VK Niedersachsen, Beschl. v. 12.06.2015 – VgK-17/2015), Vergabeblog.de vom 06/09/2015, Nr. 23451
- Wann muss Parteivorbringen unberücksichtigt bleiben? (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.12.2015 – VII-Verg 20/15), Vergabeblog.de vom 11/04/2016, Nr. 25362
- Rückfragen stellen mit System, in competition – Magazin für Architekten, Ingeniueure und Bauherren, Nr. 19.