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Neues Vergaberecht seit 18.04.2016 in Kraft

Dr. Lotte Herwig
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Gerade noch geschafft! Am 18.04.2016 ist die umfassendste Vergaberechtsreform seit 2006 in Kraft getreten. Die Vergaberichtlinien 2104/24/EU und 2014/23/EU hatten bis dahin die Umsetzungsfrist gesetzt. Das “Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts” vom 17. Februar 2016 wurde am 23. Februar 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die bisherige Vergabeverordnung, Sektorenverordnung wurden aufgehoben und mit einer Mantelverordnung vier neue Verordnungen sowie Änderungen in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit am 14. April 2016 im Bundesgesetzblatt (BGBl. vom 12.04.2016, S. 624) veröffentlicht. Mit der Mantelverordnung wurden folgende vier Verordnungen eingeführt:

  • Vergabeverordnung (VgV) für die “Standardvergabe” von Lieferungen und Leistungen.
  • Sektorenverordnung (SektVO), die wie bislang auch Beschaffungen im Bereich Verkehr, Trinkwasserversorgung und Energieversorgung regelt.
  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), die in Umsetzung der Vorgaben aus der Konzessionrichtlinie 2014/23/EU  die Vorgaben zu Dienstleistungs- und Baukonzessionen näher bestimmt.
  • Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)

Die Verordnungen sind in einem geradezu sportlichen Verfahren von den zuständigen Gremien verabschiedet und gebilligt worden.

Nähere Informationen und den Verlauf des Gesetzgebungsvorhabens finden Sie beim BMWi.

In Kürze melden wir uns an gleicher Stelle mit Zusammenfassungen zu den jeweiligen Änderungen.