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Neue Entwicklungen im EU-Vergaberecht: Kommissionsvorschlag für eine „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe“

Dr. John Piotrowski
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Gegenwärtig gibt es Bestrebungen zu einer Neuordnung des europäischen Vergaberechts. Grundlage hierfür ist das „Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens – Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge“ (KOM (2011) 15/endg.). Aus dem hierdurch initiierten Gesetzgebungsprozess sind bereits drei Kommissionsvorschläge für neue vergaberechtliche Richtlinien vom 20. Dezember 2011 hervorgegangen, nämlich:

  •  Vorschlag für eine die Richtlinie 2004/17/EG ersetzende „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste“ (KOM (2011) 895 endgültig);
  •   Vorschlag für eine die Richtlinie 2004/18/EG ersetzende „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe“ (KOM (2011) 896 endgültig) und
  •   Vorschlag für eine „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe“ (KOM (2011) 897 endgültig).
  • Diese Legislativvorschläge sind bereits durch die Kommission an Rat und Parlament zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens übermittelt worden.
  • Von übergreifender Bedeutung für die gesamte vergaberechtliche Praxis ist insbesondere die geplante Ersetzung der bisherigen Richtlinie 2004/18/EG durch eine „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe“. Der diesbezügliche Kommissionsvorschlag ist zuletzt am 30. Mai 2012 im Rat der Europäischen Union erörtert worden. Mit einer ersten Lesung im Europäischen Parlament wird im Dezember 2012 gerechnet.
  • Die politischen Ziele, die die Kommission ihrem Richtlinienvorschlag KOM (2011) 896 zugrunde gelegt hat, sind ausweislich der Begründung zu dem Richtlinienentwurf:
  •   „Steigerung der Effizienz der öffentlichen Ausgaben zur Gewährleistung bestmöglicher Beschaffungsergebnisse im Sinne eines optimalen Preis-Leistungs-Verhältnisses. Dies erfordert insbesondere eine Vereinfachung und Flexibilisierung der bestehenden Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe. Gestraffte, effizientere Verfahren kommen allen Wirtschaftsteilnehmern zugute und erleichtern die Beteiligung von KMU und Bietern aus anderen Mitgliedstaaten.“
  •  „Schaffung der Möglichkeit für die Auftraggeber, die öffentliche Auftragsvergabe besser zur Unterstützung gemeinsamer gesellschaftlicher Ziele zu nutzen, z. B. in den Bereichen Umweltschutz, Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz, Bekämpfung des Klimawandels, Förderung von Innovation, Beschäftigung und sozialer Eingliederung und Gewährleistung bestmöglicher Bedingungen für die Erbringung hochwertiger sozialer Dienstleistungen.

Ein Bedürfnis sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite vor allem nach „einfacheren und flexibleren Vorschriften“ sowie nach „gestrafften und effizienteren Verfahren“ können wir aus unserer Praxis als vergaberechtlich beratende Rechtsanwälte grundsätzlich bestätigen.
Wir werden die aktuellen Aktivitäten des europäischen Gesetzgebers im Bereich des Vergaberechts weiter verfolgen und darüber berichten, ob sich die Zielvorstellungen der Kommission im Gesetzgebungsverfahren realisieren und welche Auswirkungen die geplanten normativen Änderungen für die vergaberechtliche Praxis haben werden. Für die nationalen Rechtsanwender wird vor allem die Frage maßgeblich sein, welche Änderungen das neue EU-Vergaberecht in den vergaberechtlichen Vorschriften des nationalen Rechts, d.h. insbesondere GWB, VOL/A und VOB/A nach sich ziehen wird. Auch hierüber werden wir berichten.