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Auftraggeber

Beratung und Vertretung von öffentlichen Auftraggebern bei der Konzeption, Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren

Jakoby Rechtsanwälte beraten öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber bei der Konzeption, Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren in Berlin und Deutschlandweit. Zu den Auftraggebern gehörten Stellen der Bundes- und seit vielen Jahren vor allem der Berliner Landesverwaltung. Jakoby Rechtsanwälte vertritt aif Landesebene Auftraggeber der mittelbaren Verwaltung auf Länderebene wie Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts und ebenso wie der unmittelbaren Landesverwaltung.

Dabei unterstützen wir bei der Wahl der richtigen Verfahrensart und bei der Erstellung rechtssicherer Vergabeunterlagen einschließlich der Erarbeitung von Zuschlagskriterien. Besonderen Fokus legen Jakoby Rechtsanwälte für öffentliche Auftraggeber bei der Beratung zu den neuen flexibleren Möglichkeiten, die das GWB in neuer Fassung und die neue Vergabeverordnung, die Sektorenverordnung oder die Konzessionsverordnung bieten. Die rechtliche Begleitung bei der Auswertung von eingereichten Teilnahmeanträgen und Angeboten gehört ebenso zu unserem Leistungsumfang wie die Beratung bei der Behandlung von Nachfragen und Rügen sowie bei der Dokumentation und der Zuschlagserteilung.

In jedem Verfahrensstadium unterstützen Jakoby Rechtsanwälte den Auftraggeber bei der Durchführung einer möglichst rechtssicheren und damit zügigen Vergabe. Bei absehbaren Nachprüfungsverfahren erstellen wir für öffentliche Auftraggeber Schutzschriften. Häufig konnten die Anwälte von Jakoby Rechtsanwälte dadurch die Zustellung eines Nachprüfungsantrags verhindern und den Weg für den kurzfristigen Zuschlag freimachen. Gelingt dies einmal nicht, vertreten wir öffentliche Auftraggeber in Berlin und bundesweit in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Gerichten.

Ansprechpartner für diesen Bereich:

Dr. Markus Jakoby

Dr. Lotte Herwig

Dr. John Piotrowski