Nachprüfungsverfahren
Beratung und Vertretung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern von der Rüge bis zum einstweiligen oder endgültigen Zuschlagsverbot im Nachprüfungsverfahren
Aufgrund der langjährigen Tätigkeit im Vergaberecht haben die Rechtsanwälte von Jakoby Rechtsanwälte auch eine umfassende Erfahrung in der Vertretung in Rechtsschutzverfahren.
Die Anwälte von Jakoby Rechtsanwälte haben in zahlreichen Nachprüfungsverfahren Auftraggeber insbesondere in Berlin, aber auch Bieter und Bewerber bundesweit vertreten. Dies gewährleistet, dass Jakoby Rechtsanwälte relevante Sachverhalte in kürzester Zeit erfassen und juristisch und taktisch versiert aufbereiten und somit den Verlauf des Verfahrens oft entscheidend beeinflussen kann.
Bei Auftraggebern ist unser Ziel stets die Verhinderung eines Nachprüfungsverfahrens, um den Zuschlag nicht zu verzögern. Dafür unterstützen Jakoby Rechtsanwälte bereits bei der rechtssicheren Abfassung von Rügen oder raten, in ein früheres Verfahrensstadium zurück zu gehen, um etwaige Verfahrensfehler zu heilen. Ist dies nicht möglich, treffen wir für unsere Mandanten Vorkehrungen durch profilaktische Schutzschriften. Damit konnten die Anwälte von Jakoby Rechtsanwälte häufig bereits die Zustellung eines Nachprüfungsantrags verhindern.
Stellt die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag trotz Schutzschrift zu oder schaltet die Vergabestelle Jakoby Rechtsanwälte erst nach Zustellung ein, kümmern wir uns durch detaillierte Aufarbeitung des Verfahrens, Hinweise zu Dokumentation oder zur möglichen Heilung von Verfahrensfehler dafür, dass ein Nachprüfungsantrag möglichst nicht zum Erfolg kommt.
Jakoby Rechtsanwälte berät und vertritt Auftraggeber oder Bieter auch in einstweiligen Verfahren zur Zuschlagssperre oder in Verfahren gegen Entscheidungen der Vergabekammern vor dem Kammergericht oder Oberlandesgericht.
Ansprechpartner für diesen Bereich: