Compliance
Beratung und Vertretung von Unternehmen zu Compliance-Anforderungen aus der öffentlichen Auftragsvergabe
Jakoby Rechtsanwälte berät seit vielen Jahren große und mittelständische Unternehmen in Berlin und Deutschlandweit bei der Planung und Umsetzung von Compliance-Maßnahmen, um die Zuverlässigkeit des Unternehmens bei öffentlichen Auftragsvergaben auch in der Zukunft sicherzustellen.
Die vergaberechtlichen Vorgaben zur Zuverlässigkeit und die Korruptionsregister verstärken die Auswirkungen von Verstößen Einzelner für ein Unternehmen. Ohne entsprechende Maßnahmen können diese Verstöße dazu führen, dass Unternehmen über Jahre von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Umso wichtiger ist es, die besonderen vergaberechtlichen Anforderungen in den Compliance-Richtlinien eines Unternehmens frühzeitig und genau zu berücksichtigen.
Jakoby Rechtsanwälte beraten Unternehmen aber auch beim Erarbeiten von Compliance-Konzepten zum professionellen Umgang mit etwaigen Vorwürfen insbesondere zu Korruptionshandlungen von bisherigen oder früheren Mitarbeitern im In- und Ausland. Soweit dabei Rechtsfragen aus dem Ausland relevant werden, arbeiten wir mit Partnerkanzleien aus unserem Anwaltsnetzwerk Legalink zusammen. Einen Überblick über wichtige vergaberechtliche Fragen im Ausland finden Sie in der von Herrn Dr. Jakoby herausgegebenen Veröffentlichung von Legalink „Public Procurement Law – An International Overview„.
Die Anwälte von Jakoby Rechtsanwälte erarbeiten in enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten Compliance-Strukturen und beraten zu sogen. Selbstreinigungsmaßnahmen. Unsere Tätigkeit umfasst auch die Beratung von Unternehmen im Umgang mit Einträgen in Korruptionsregistern sowie Möglichkeiten vorfristiger Tilgung derartiger Einträge.
Ansprechpartner für diesen Bereich: